Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. ALLGEMEINES

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und (Dienst-)Leistungen zwischen der WILD Hi-Precision GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend kurz „Besteller“) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers sind für die WILD Hi-Precision GmbH nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von der WILD Hi-Precision GmbH schriftlich anerkannt wurden.

2. ANGEBOTE,  VERTRAGSABSCHLUS

Angebote der WILD Hi-Precision GmbH sind ohne Gewähr und sind für eine Dauer von 90 Tagen gültig, soweit nicht eine abweichende Dauer im Angebot angeführt wird.

Ein Vertrag zwischen der WILD Hi-Precision GmbH und einem Besteller gilt als abgeschlossen, wenn die WILD Hi-Precision GmbH nach Erhalt der Bestellung des Bestellers, diesem eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt, soweit nichts anderes vereinbart wird, oder die WILD Hi-Precision GmbH mit der Ausführung der Leistungen oder Lieferungen beginnt. Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden. Nachträgliche Annullierungen, Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung und Zustimmung durch die WILD Hi-Precision GmbH.

3.      PREISE

Sind keine anderslautenden schriftlichen Preisvereinbarungen getroffen, so gelten die Nettopreise, die am Tag der Bestellung in der aktuellen Preisliste der WILD Hi-Precision GmbH angegeben sind. Alle Preise verstehen sich ab Werk A-9100 Völkermarkt, Wildstrasse 21 und A-1210 Wien, Siemensstrasse 90-92, Objekt 17, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

4.    LIEFERUNG

Die WILD Hi-Precision GmbH ist zur Leistungsausführung erst dann verpflichtet, sobald der Besteller allen seinen zur Lieferung und Leistungsausführung erforderlichen und vereinbarten Verpflichtungen nachgekommen ist (z.B. Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Waren; Eingang vereinbarter Akontozahlung). Lieferfristen und Liefertermine werden von WILD Hi-Precision GmbH nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, immer nur als annähernd bemessene Lieferzeit und voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung und Leistungsausführung.

Die WILD Hi-Precision GmbH ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen und Teil- oder Vorleistungen durchzuführen. Bei Teil- oder Vorlieferungen und Teil- oder Vorleistungen sind auch Teilrechnungen zulässig.

Die Einhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen gilt vorbehaltlich des Eintritts unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände oder Hindernisse, sowohl in der Sphäre der WILD Hi-Precision GmbH als auch in der Sphäre von Vorlieferanten oder Subunternehmern der WILD Hi-Precision GmbH, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, kriegerische Ereignisse, Terror, behördliche den Betrieb oder Betriebsstoffe betreffender Eingriffe und Verbote, behördliche Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote, Transport- und Verzollungsverzug, Verkehrsstörungen, Havarien, Maschinenbruch, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte, Streik, Aussperrungen sowie Lieferverzug von Zulieferanten. Als Rohstoffmangel gilt insbesondere auch der Fall, dass der WILD Hi-Precision GmbH die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Rohstoffe nicht oder nicht rechtzeitig oder in nicht bearbeitungsfähigem Zustand geliefert werden. Der Eintritt der vorgenannten Umstände oder Hindernisse berechtigt die WILD Hi-Precision GmbH in jedem Fall, ohne dass dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadenersatzanspruch (welcher Art auch immer) zusteht, entweder zur Verlängerung der Liefertermine und Lieferfristen nach Maßgabe des Umfanges und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen durch die WILD Hi-Precision GmbH ist erst nach Setzung einer angemessenen – zumindest vierwöchigen – Nachfrist zur Nachholung und auch dann nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens seitens der WILD Hi-Precision GmbH zulässig. Die Setzung einer Nachfrist und der Rücktritt sind jeweils mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

Ersatzansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Lieferung gilt, unabhängig von der Versandart, mit dem Abgang der Ware aus dem Werk A-9100 Völkermarkt, Wildstrasse 21 und/oder A-1210 Wien, Siemensstrasse 90-92, Objekt 17, als erbracht. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden der WILD Hi-Precision GmbH nicht möglich ist oder seitens des Bestellers abgelehnt wird, kann die WILD Hi-Precision GmbH die Lagerung der Ware auf Kosten des Bestellers vornehmen. In diesem Fall gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller die Lieferung als erbracht. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren in diesem Fall keine Änderung.

Die Verladung und der Versand der bestellten Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. In den Fällen, in denen der Besteller keine bestimmten Weisungen für den Versand gegeben hat, wird der Versand nach bestem Ermessen auf Gefahr und Rechnung des Bestellers durch die WILD Hi-Precision GmbH organisiert und/oder vorgenommen.

Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware beim beauftragten Transportdienst gegen alle von diesem zu versichernden Risiken versichert. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Verpackung, in der die Ware angeliefert wurde, auch für die Rücklieferung verwendet.

Der Besteller hat der WILD Hi-Precision GmbH jede Adressenänderung unverzüglich bekanntzugeben. Unterlässt der Besteller die Bekanntgabe, so gilt die zuletzt bekanntgegebene Adresse als Lieferadresse und Zustelladresse für Erklärungen, Rechnungen oder sonstige Schriftstücke.

5.    GEFAHRENÜBERGANG

a) Verladung und Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, und zwar unabhängig von der vereinbarten Preisstellung und auch dann, wenn der Transport durch die WILD Hi-Precision GmbH durchgeführt oder organisiert wird.

b) Sollte die Ware bei der Lieferung beschädigt werden, trägt der Besteller allein den damit verbundenen Schaden, unabhängig davon, ob der Transport durch die WILD Hi-Precision GmbH durchgeführt oder organisiert wurde. Ein allenfalls vom Spediteur zu ersetzender Betrag steht dem Besteller zu. Eine Haftung der WILD Hi-Precision GmbH für Transportschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

c) Bei verzögertem Abgang der Ware aus dem Werk A-9100 Völkermarkt, Wildstrasse 21 und/oder A-1210 Wien, Siemensstrasse 90-92, Objekt 17, der auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht durch die WILD Hi-Precision GmbH zu vertreten sind, geht die Gefahr mit dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.

6.    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, falls nicht anders vereinbart, spesenfrei innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Der Mindestbestellwert beträgt Euro 30,00 (exklusive Umsatzsteuer). Bei Bestellungen unter Euro 30,00 (exklusive Umsatzsteuer) wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) berechnet. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die WILD Hi-Precision GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Die WILD Hi-Precision GmbH ist auch berechtigt, Zinseszinsen zu verrechnen und zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges, die der WILD Hi-Precision GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von Euro 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB (Unternehmensgesetzbuch). Zusätzlich sind der WILD Hi-Precision GmbH alle Kosten und Spesen, die der WILD Hi-Precision GmbH aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten und Kosten sonstiger externer Berater, etc., vom Besteller zu ersetzen. § 1333 Abs. 2 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist anwendbar.

Die WILD Hi-Precision GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form (z.B. per E-Mail oder in anderer elektronischer Form) an den Besteller zu übermitteln.

Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die WILD Hi-Precision GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Bestellers ungeachtet einer allfälligen Widmung beliebig auf offene Forderungen anzurechnen. Dabei werden eingehende Zahlungen grundsätzlich zur Begleichung der am längsten fälligen Forderung verwendet.

Die WILD Hi-Precision GmbH ist berechtigt, vom Vertrag gemäß gesetzlicher Bestimmungen zurückzutreten. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der WILD Hi-Precision GmbH sind im Falle des Rücktritts vom Vertrag bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Der WILD Hi-Precision GmbH steht jedoch wahlweise auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Waren zu verlangen.

7.    EIGENTUMSVORBEHALT

Die von der WILD Hi-Precision GmbH an den Besteller gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das ausschließliche Eigentum der WILD Hi-Precision GmbH. Der Besteller trägt das gesamte Risiko für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Darüber hinaus gilt der Eigentumsvorbehalt der WILD Hi-Precision GmbH an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen der WILD Hi-Precision GmbH aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Besteller. Der Besteller hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, das Eigentumsrecht der WILD Hi-Precision GmbH geltend zu machen und die WILD Hi-Precision GmbH unverzüglich zu verständigen.

Während der Dauer eines aufrechten Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt der WILD Hi-Precision GmbH gelieferten Waren ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren und üblichen Risken zu versichern und die Versicherungspolizzen auf Verlangen der WILD Hi-Precision GmbH zu deren Gunsten zu vinkulieren.

Im Falle der Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch den Besteller oder im Falle von deren Vereinigung mit anderen Sachen erlangt die WILD Hi-Precision GmbH im Verhältnis des Fakturenwertes der von ihr gelieferten Waren zum Wert der hinzugekommenen Sachen bzw. Leistungen Miteigentum an den dadurch entstandenen Sachen.

Alle Forderungen und Sicherungsrechte des Bestellers aus dem Weiterverkauf der von der WILD Hi-Precision GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren werden bereits jetzt vom Besteller an die WILD Hi-Precision GmbH zahlungshalber bis zur Höhe des vereinbarten Preises samt Zinsen, Nebengebühren und sonstigen Kosten abgetreten. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kann er die im Wege der stillen Zession an die WILD Hi-Precision GmbH abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Erfüllt der Besteller seine Verpflichtung gegenüber der WILD Hi-Precision GmbH nicht oder nicht zeitgerecht, so hat er der WILD Hi-Precision GmbH auf Verlangen unverzüglich die Schuldner (Wiederkäufer der Ware) der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und jede der Abtretungen anzuzeigen. Gleichzeitig ist die WILD Hi-Precision GmbH berechtigt, die Schuldner (Wiederkäufer der Ware), die der Besteller der WILD Hi-Precision GmbH bekannt gegeben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an die WILD Hi-Precision GmbH zu verlangen.

Die WILD Hi-Precision GmbH ist im Verzugsfall jederzeit zur Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware berechtigt und hat der Besteller diese unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an die WILD Hi-Precision GmbH herauszugeben. Dafür ist die WILD Hi-Precision GmbH berechtigt, die Betriebsräumlichkeiten des Bestellers ohne Vorankündigung zu betreten. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch die WILD Hi-Precision GmbH liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

8.    GEWÄHRLEISTUNG

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung kommen mit den nachfolgenden Änderungen zur Anwendung.

Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von sieben Tagen, versteckte Mängel binnen drei Tagen nach Entdeckung schriftlich vom Besteller gegenüber der WILD Hi-Precision GmbH zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware umgehend nach Übernahme der Lieferung auf Transportschäden zu prüfen und umgehend Transportschäden gegenüber dem Transporteur anzuzeigen und geltend zu machen. Die WILD Hi-Precision GmbH ist auch über Transportschäden zu informieren. Die WILD Hi-Precision GmbH haftet nicht für Transportschäden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übernahme. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Besteller, dies auch in den ersten sechs Monaten nach Übernahme. Die Anwendbarkeit von § 924 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und § 933b ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist ausgeschlossen.

Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zur Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts.

Die WILD Hi-Precision GmbH ist im Fall einer berechtigten Mängelrüge nach eigenem Ermessen berechtigt, die Art der Gewährleistung (zB Verbesserung, Austausch) selbst zu bestimmen. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen gelten vorweg als genehmigt.

Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Waren stehen wiederum unter Eigentumsvorbehalt der WILD Hi-Precision GmbH, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht zur Gänze nachgekommen ist.

Von der Gewährleistung sind solche Mängel ausgeschlossen, die aus nachlässiger, fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, Transport, Lagerung oder Verwendung der Ware durch den Besteller oder durch Dritte oder durch den Besteller zurechenbaren Dritten entstehen. Die WILD Hi-Precision GmbH haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Weiters stellt die natürliche Abnutzung oder die handelsübliche Abweichung der gelieferten Ware weder einen Gewährleistungsmangel noch eine Nichterfüllung des Vertrages dar.

Die Gewährleistungsverpflichtung von der WILD Hi-Precision GmbH erlischt, wenn der Besteller selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an der gelieferten Ware Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.

Die Beratung des Bestellers von WILD Hi-Precision GmbH hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit der gelieferten Ware ist unverbindlich. Der Besteller ist selbst verpflichtet, die Ware auf Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Es ist Risiko des Bestellers, ob im Einzelfall die gelieferte Ware für seinen Verwendungszweck geeignet ist. Eine Gewähr hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit wird daher ausgeschlossen.

Wird gegenüber der WILD Hi-Precision GmbH eine Mängelrüge erhoben, die sich als fälschlich herausstellt (d.h. es liegt kein Mangel vor, obwohl vom Besteller behauptet und gerügt), so hat der Besteller alle bei der WILD Hi-Precision GmbH durch die fälschliche Mängelrüge entstandenen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.

Vom Besteller beigestellte Materialien sind an das Werk A-9100 Völkermarkt, Wildstrasse 21 und/oder A-1210 Wien, Siemensstrasse 90-92, Objekt 17, frei Haus anzuliefern. Eventuell entstehende Fracht- oder Zustellspesen werden dem Besteller angelastet. Für alle Mängel an den beigestellten Materialien haftet der Besteller.

9.    SCHADENERSATZ

Die Haftung der WILD Hi-Precision GmbH ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die WILD Hi-Precision GmbH nur für Personenschäden.

Schadenersatzansprüche des Bestellers verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden jeglicher Art, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Zinsverluste, Verluste von Daten und Programmen, Schäden aus Ansprüchen Dritter, haftet die WILD Hi-Precision GmbH nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Lieferung oder Leistung, maximal jedoch mit der Summe der von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommenen Haftpflichtdeckung in Höhe von aktuell Euro 850.000,00 (Euro achthundertundfünfzigtausend) begrenzt. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trägt der Besteller. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Dritte, für die die WILD Hi-Precision GmbH allenfalls einzustehen hat.

10. OFFENLEGUNG VON DATEN AUF BEHÖRDLICHE ANORDNUNG ODER ANORDNUNG DER AKKREDITIERUNG AUSTRIA

Die WILD Hi-Precision GmbH weist ausdrücklich darauf hin und stimmt der Besteller zu, dass die WILD Hi-Precision GmbH im Rahmen von Begutachtungen oder auf Anordnung durch die Akkreditierung Austria, sofern nicht gesetzlich verboten, dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen des Bestellers offen zu legen.

11. KNOW-YOUR-CUSTOMER

Der Besteller verpflichtet sich, der WILD Hi-Precision GmbH jederzeit und wiederholend auf Aufforderung sämtliche von der WILD Hi-Precision GmbH angeforderten Informationen, Daten und Unterlagen, welcher Art und in welcher Form (z.B. gerichtlich beglaubigt) auch immer, auf eigene Kosten zur Authentifizierung des Bestellers und dessen wirtschaftlichen Eigentümern (UBO – Ultimate Beneficial Owner) unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat der WILD Hi-Precision GmbH sämtliche Änderungen von bereits übermittelten Informationen, Daten und Unterlagen aus eigenem unverzüglich bekannt zu geben.

12.ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist der Sitz der WILD Hi-Precision GmbH in A-9100 Völkermarkt, Österreich, auch wenn die Übergabe der Ware vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen und nationalen Privatrechts.

Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für 9100 Völkermarkt, Österreich, vereinbart.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen zwischen der WILD Hi-Precision GmbH und dem Besteller bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform an die zuletzt bekanntgegebene Adresse, wobei für die Schriftform auch elektronische Post (z.B. E-Mail) ausreichend ist, soweit in diesen gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eine andere Form (z.B. eingeschriebener Brief) ausdrücklich vorgesehen ist.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam oder gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit als möglich und rechtlich zulässig, entspricht.

Stand: Juli 2021